Allgemeine Vertragsbedingungen, Stand Februar 2019
§ 1 Geltungsbereich: Leistungen der CrossFit Evil Nine liegen ausschließlich nachstehende allgemeine Vertragsbedingungen zugrunde. Der Einbeziehung eigener Vertragsbedingungen von Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
§ 2 Vertragsschluss: Durch die getroffene Wahl der Mitgliedschaft und Unterzeichnung der Anmeldung gibt der Interessent ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Mitgliedschaft ab. Der Mitgliedsvertrag kommt durch Annahme des Angebots durch die CrossFit Evil Nine zustande, welche in der Regel durch Gegenzeichnung des Angebots erfolgt. Anbieter der CrossFit®-Gruppenkurse und Vertragspartner der Mitglieder ist die CrossFit Evil Nine (nachstehend: „CFEN“), Geschäftsinhaber Dennis Neu; Am Wingertsberg 17 c; 67273 Weisenheim am Berg.
§ 3 Vertragsgegenstand: Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied an den CrossFit®-Gruppenkursen der CFEN teilzunehmen. Der Umfang der Mitgliedschaft ergibt sich aus der gewählten Mitgliedschaft. Aktuelle CrossFit®-Gruppenkurszeiten sind: unter der Woche 13.00 – 20.00 Uhr und am Wochenende 10.00 - 13.00 Uhr. Die Kurszeiten können variieren oder auch geändert werden. Eine Kursänderung wird rechtszeitig bekannt gegeben und steht auf der Website der CFEN. Es besteht weder ein Anspruch auf eine ganz bestimmte Kurszeit noch auf die Durchführung der Kurse durch einen ganz bestimmten Trainer. Weitere Leistungen der CFEN sind im Mitgliedsbeitrag nicht enthalten. Das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen wird gesondert vereinbart und berechnet.
§ 4 Laufzeit, automatische Verlängerung der Laufzeit, Kündigung: Die CFEN bietet Mitgliedschaften mit verschiedenem Umfang an. Es gibt die Möglichkeit eine einmonatige oder eine sechsmonatige oder eine zwölfmonatige Mitgliedschaft abzuschließen. Diese Verträge verlängern sich jeweils um die ursprünglich gewählte Laufzeit (ein oder sechs oder zwölf Monate), wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der CFEN spätestens vier Wochen (2 Wochen bei einer einmonatigen Mitgliedschaft) vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung ist schriftlich per Brief an die Boxadresse zu erklären. Die 10er-Karte und der Probemonat verlängert sich nicht automatisch. Die 10er-Karte berechtigt zur Teilnahme an insgesamt zehn Gruppenkursen innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten. Der Dreimonatszeitraum berechnet sich ab dem ersten Training. Der Probemonat berechtigt an der Teilnahme an allen Gruppenkursen für ein Monat ab dem ersten Training.
§ 5 Mitgliedsbeitrag: Die von der CFEN angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Das Entgelt für die einmonatigen, sechsmonatigen und zwölfmonatigen Mitgliedschaften ist monatlich im Voraus fällig. Das Entgelt für die 10er-Karte ist sofort fällig. Soweit bei Beginn eines Kurses das Entgelt von einem Mitglied noch nicht entrichtet ist, behält sich die CFEN vor, von der Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) Gebrauch zu machen und das Mitglied nicht an Kursen teilnehmen zu lassen.
§ 6 Verwaltungsgebühr: Mit Ausnahme von einer Mitgliedschaft in Form einer 10er-Karte, Probemonat und einer einmonatigen Mitgliedschaft, erhebt die CFEN für einen Neukunden eine einmalige Verwaltungsgebühr von 30,00 EUR. Die Verwaltungsgebühr ist bei Vertragsschluss fällig.
§ 7 Ermäßigter Mitgliedsbeitrag: Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag gilt für Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres sowie für Schüler, Polizei-, Feuerwehr- und Militäreinsatzkräfte.
§ 8 Gesundheit des Mitglieds: Dem Mitglied obliegt es, sich während der gesamten Mitgliedschaft und Kursteilnahme seiner gesundheitlichen Eignung im Hinblick auf das angebotene Kursangebote zu vergewissern. Etwaige gesundheitliche Bedenken sind der CFEN unverzüglich, jedenfalls aber vor Beginn der jeweiligen Kurseinheit, mitzuteilen.
§ 9 Haftung: Die CFEN haftet nicht für Schäden einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der CFEN beruhen. Ebenfalls vom Haftungsausschluss ausgenommen ist die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens der CFEN beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
§ 10 Kosten Rücklastschriften/Verwaltung: Das Mitglied ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung ausreichend gedeckt ist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die der CFEN hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen. Die CFEN berechnet für Verwaltungsaufträge 25€.
§ 11 Datenschutz: Die CFEN erhebt im Rahmen der Abwicklung der Verträge personenbezogene Daten der Mitglieder (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Die CFEN beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Mitglieds wird die CFEN Bestands- und Nutzungsdaten des Mitglieds nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und der Abrechnung erforderlich ist.